Aufnahmestopp in Stuttgart und weiteren Regionen

Zum 6. Oktober 2025 hat das Bundesland Baden-Württemberg die Aufnahmequote im Verteilsystem FREE erreicht. Damit ist die Stuttgarter Ausländerbehörde angewiesen, in andere Bundesländer weiterzuleiten. Eine direkte Aufnahme in Stuttgart erfolgt derzeit daher nur noch in folgenden Ausnahmefällen:

  • Es sind bereits Ehegatte oder minderjährige eigene Kinder in Stuttgart wohnhaft.
  • Es liegt eine Privatunterkunft vor. Die Existenz des privaten Wohnraums muss durch einen mindestens ein Jahr gültigen Mietvertrag sowie eine Wohnungsgeberbestätigung nachgewiesen werden.

Der Aufnahmestopp bleibt bis auf Weiteres bestehen.

Wie wir auf Anfrage beim Regierungspräsidium Karlsruhe erfahren haben, besteht seit dem 01.10.2025 für die Landkreise die Möglichkeit, in andere Bundesländer weiterzuleiten – auch dann, wenn die landesweite Quote im Minus steht. Nach mündlicher Mitteilung der Ausländerbehörde (Stand Januar 2026) befindet sich die Stadt Stuttgart derzeit in einem sehr hohen Aufnahmeplus.

Wir gehen daher davon aus, dass – anders als in der Periode vom 03.04.2025 bis 13.05.2025, in der es bereits einen Aufnahmestopp gegeben hatte – dieser Trend voraussichtlich länger anhalten wird. Es dürfte einige Zeit dauern, bis sich die Situation wieder ausbalanciert und Stuttgart regulär aufnimmt.

Nach unserer Erfahrung und Beobachtung betrifft dies auch den Landkreis Böblingen. Der Landkreis Ludwigsburg sowie der Rems-Murr-Kreis (Stand Januar 2026) scheinen hingegen weiterhin aufzunehmen. Die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Karlsruhe nimmt ebenfalls weiterhin auf und verteilt aktuell innerhalb Baden-Württembergs, unter anderem in die Landkreise Tübingen, Reutlingen und Esslingen.

Mit Erreichen eines stabilen positiven Erfüllungsstandes bei der landesweiten Aufnahme ukrainischer Geflüchteter in FREE wurde allen unteren Ausländerbehörden mit Schreiben vom 1. Oktober 2025, Az. JUMRV-1300-83/32/34 die Möglichkeit eröffnet, neu ankommende Ukrainer in andere Länder mit einem Aufnahmedefizit weiterzuleiten. Dies umfasst neben den aus der Erstaufnahme verteilten Personen auch die vor Ort direkt ankommenden Geflüchteten aus der Ukraine. Bei Weiterleitungen durch die Erstaufnahme haben die Erfahrungen gezeigt, dass – bedingt durch die hohe Anzahl an Zugängen – ein Aufnahmeplus von mehreren hundert Personen bereits nach wenigen Tagen abgeschmolzen war. Im Ergebnis hatten die unteren Ausländerbehörden zeitlich damit kaum eine Gelegenheit, die bei ihnen vorstellig werdenden Direktankünfte über FREE (ebenfalls) weiterzuleiten, sodass diese stets in der Zuständigkeit der unteren Aufnahme- und unteren Ausländerbehörde verblieben sind.  Bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Verbleib in Baden-Württemberg (z.B. Kernfamilie, Wohnraum) kann auch von einer Weiteroptionierung in andere Bundesländer abgesehen werden.


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