Häufig erreichen uns Fragen von Geflüchteten und ihren Betreuer*innen, deren Aufenthaltstitel laut Aufschrift am 04.03.2026 abgelaufen ist. Wichtig zu verstehen ist: Der Aufenthaltstitel ist nicht abgelaufen, sondern gilt automatisch bis zum 04.03.2027 weiter. Grundlage ist die Ukraine-Aufenthalts-Fortgeltungsverordnung, die seit 2023 jedes Jahr verlängert wird. Am 25.10.2025 hat das Bundesministerium des Innern die nächste Verlängerung bis zum Jahr 2027 beschlossen.
Aufgrund dieser Regelung werden keine neuen Aufenthaltstitel ausgestellt, wenn bereits in der Vergangenheit ein Aufenthaltstitel erteilt worden ist – auch nicht bei Verlust.
Das bedeutet: Wer verreisen will und seinen Aufenthaltstitel vorzeigen muss, oder wer für einen Vertragsabschluss einen gültigen Aufenthaltstitel benötigt, kann den bestehenden Titel verwenden – das „Ablaufdatum“ auf der Plastikkarte bzw. auf dem in den Reisepass eingeklebten Aufenthaltstitel spielt keine Rolle.
Es gibt jedoch Fälle, in denen ein Nachweis der Fortgeltung verlangt wird – etwa wenn der Reisepass abgelaufen ist und ein neuer Reisepass bei der ukrainischen Botschaft bzw. beim „DP Dokument“ ausgestellt wurde, oder wenn der Aufenthaltstitel gestohlen wurde oder verloren gegangen ist. Auch in solchen Fällen wird kein neuer Aufenthaltstitel ausgestellt. Es ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ein offizielles Ersatzschreiben zu erhalten.
In Stuttgart ist die Vorgehensweise wie folgt: Im Servicepoint kann ein Termin vereinbart werden.
Falls der/die Betroffene:
- einen neuen ukrainischen Reisepass erhalten hat und diesen auf den Aufenthaltstitel übertragen lassen möchte, oder
- aus anderen Gründen einen Nachweis über die Fortgeltung benötigt (z. B. für den Arbeitgeber),
… ist folgendes Thema auszuwählen: Übertragung bestehender Aufenthaltstitel auf neuen Nationalpass (sog. Übertrag)
Falls der/die Betroffene:
- den Aufenthaltstitel verloren hat oder dieser gestohlen wurde
… ist als Thema auszuwählen: Aufenthaltstitel (eAT) – Verlust melden und eAT neu ausstellen.
Zusätzlich muss der Verlust unbedingt bei der Polizei angezeigt werden. Die dokumentierte Anzeigenerstattung ist beim Termin vorzulegen.
Beim Termin erhalten Betroffene ein Dokument wie das folgende, das Behörden und Vertragspartnern als Nachweis vorgelegt werden kann:

Diese Vorgehensweise betrifft Geflüchtete, die in Stuttgart gemeldet sind. In anderen Landkreisen kann die Vorgehensweise abweichen – hier sollte die zuständige Ausländerbehörde angefragt werden, ob und in welcher Form Ersatzdokumente ausgestellt werden. Auch dort erfolgt jedoch keine Neuausstellung des Aufenthaltstitels.

